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Unser Angebot

Erwachsenenabteilung

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Jugend/Kinderabteilung (alle Altersstufen)

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Nonbooks

  • CD's/MC's
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Wünsche

Ihre Wünsche für Neuanschaffungen nehmen wir gerne entgegen und versuchen, diese im Rahmen unserer Möglichkeiten zu erfüllen.

Ausleihfrist

  • Bücher/Kassetten/CDs/PC-Spiele  4 Wochen
  • Zeitschriften                             2 Wochen
  • DVDs/Videos                             1 Woche

Verlängerung ist möglich, sofern keine Reservation vorliegt.



Gebühren

Bibli-Pass (ohne Non-Books) Vereinsjahr (1.11. - 31.10.)

  • Erwachsene                         Fr. 30.00
  • Familien                              Fr. 40.00
  • Jugend (ab Schulaustritt)       Fr. 15.00

Einzel Ausleihe

  • Bücher/Zeitschriften                Fr. 3.00
  • DVD/PC-Spiele                        Fr. 4.00
  • Video/Musik-CD/Tonkassetten   Fr. 3.00

Rückrufe

Bei Überschreitung der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt

  • 1. Rückruf                             Fr.  5.00
  • 2. Rückruf                             Fr. 10.00




Benutzerordung

Benutzerkreis

Die Schul- und Gemeindebibliothek Obervaz/Lenzerheide steht allen Personen während der Öffnungszeiten zur Benutzung offen.

Anmeldung

Jede Person wird bei der ersten Ausleihe als Benutzer eingeschrieben. Das Bibliothekspersonal prüft die Personalien. Namens- und Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen.

Benutzung

Es können maximal 6 Medien ausgeliehen werden. Die maximale Ausleihdauer beträgt allgemein 4 Wochen, für Zeitschriften 2 Wochen, für Videos und DVD's 1 Woche. Eine Verlängerung ist möglich, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt. Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt.

Reservation

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.

Gebühren

Die Gebührenordung regelt die Kosten für die Ausleihe sowie das Mahnwesen.

Haftung

Kundinnen und Kunden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliotheks- eigentum verpflichtet. Die Rückgabe der Medien soll in dem Zustand erfolgen, in dem sie empfangen wurden. Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Für Schäden im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Medien lehnt die Bibliothek jede Haftung ab.

Ausschluss

Bei Verstoss gegen die Benutzerordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf die Dauer entzogen werden.

Rechtsweg

Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist der Rekurs an den Vereinsvorstand möglich. Diese entscheidet abschliessend.

Gültigkeit

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und ersetzt alle früheren Dokumente.