Bei Überschreitung der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt
1. Rückruf Fr. 5.00
2. Rückruf Fr. 10.00
Benutzerordung
Benutzerkreis
Die Schul- und Gemeindebibliothek Obervaz/Lenzerheide steht allen Personen während der Öffnungszeiten zur Benutzung offen.
Anmeldung
Jede Person wird bei der ersten Ausleihe als Benutzer eingeschrieben. Das Bibliothekspersonal prüft die Personalien. Namens- und Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen.
Benutzung
Es können maximal 6 Medien ausgeliehen werden. Die maximale Ausleihdauer beträgt allgemein 4 Wochen, für Zeitschriften 2 Wochen, für Videos und DVD's 1 Woche. Eine Verlängerung ist möglich, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt. Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt.
Reservation
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
Gebühren
Die Gebührenordung regelt die Kosten für die Ausleihe sowie das Mahnwesen.
Haftung
Kundinnen und Kunden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliotheks- eigentum verpflichtet. Die Rückgabe der Medien soll in dem Zustand erfolgen, in dem sie empfangen wurden. Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Für Schäden im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Medien lehnt die Bibliothek jede Haftung ab.
Ausschluss
Bei Verstoss gegen die Benutzerordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf die Dauer entzogen werden.
Rechtsweg
Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist der Rekurs an den Vereinsvorstand möglich. Diese entscheidet abschliessend.
Gültigkeit
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und ersetzt alle früheren Dokumente.